AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SAY Autovermietung
§ 1. Vertragspartner und Anwendbares Recht
Vertragspartner des Mieters ist ausschließlich SAY rent a car, SAY Turizm & Tic. Ltd. Sti. Altınova Orta mah. Altınova Bulvarı 140/2A, 07011 Kepez-Antalya.
Auf diesen Vertrag und sämtliche Ansprüche hieraus findet ausschließlich türkisches Recht Anwendung.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von SAY rent a car in der Türkei.
§ 2. Reservierung und Stornierung
Von SAY Autovermietung oder SAY rent a car bestätigte Reservierungen sind verbindlich. Mit der verbindlichen Reservierung bestätigt der Mieter den Abschluss eines Mietvertrages mit SAY rent a car oder einem Partner der SAY Autovermietung oder SAY rent a car.
Abbestellungen müssen 14 Kalendertage vor Mietbeginn erfolgen. Bei einer rechtzeitigen Abbestellung ist 50% der vereinbarten Anzahlung zu entrichten.
Erfolgt die Abbestellung nicht rechtzeitig oder tritt der Mieter den Mietvertrag nicht an (No-Show), sind 100 % der vereinbarten Anzahlung zu entrichten.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 3 Preisberechnung, Mietpreis und Zahlungsarten
Saisonzeitraum, Mietdauer, PKW-Typ, Fahrzeugklasse, Ort der Übergabe, Abgabe zum Mietende, sowie vereinbarten Zusatzleistungen, ergeben den Tagespreis.
Die Mindestmietdauer beträgt drei Tage.
Die Tagesmietpreise gelten immer für 24-Stunden ab Anmietung.
Wenn die Rückgabezeit die Anmietzeit um mehr als drei Stunden überschreitet, ist ein weiterer Miettag zum vereinbarten Tagesmietpreis zu entrichten.
Der Vermieter ist berechtigt vor Überlassung des Fahrzeuges an den Mieter eine Mietvorauszahlung zu verlangen.
Der Mietpreis ist bei Fahrzeugentgegennahme in voller Höhe und uneingeschränkt fällig.
Akzeptierte Zahlungsarten sind Kreditkarte, Überweisung oder Barzahlung.
§ 4. Fahrzeugübernahme und -rückgabe
Das Fahrzeug wird dem Mieter in einwandfreiem, verkehrssicherem und sauberem Zustand übergeben. Etwaige Vorschäden sind im Mietvertrag zu dokumentieren.
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückzugeben.
Erfolgt die Rückgabe mehr als 3 Stunden verspätet, wird automatisch ein weiterer Miettag zum vereinbarten Tagespreis berechnet.
Gibt der Mieter das Fahrzeug später als 24 Stunden nach der vereinbarten Rückgabezeit zurück, können die Kosten für den gesamten Zeitraum bis zur Rückgabe berechnet werden.
§ 5. Pflichten des Mieters
Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag als Fahrer eingetragenen Personen geführt werden.
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Motorsportliche Einsätze, gewerbliche Personenbeförderung oder Weitervermietung sind untersagt.
Der Mieter ist verpflichtet, Ölstand, Wasserstand und Reifendruck in angemessenen Abständen zu kontrollieren.
Reparaturen und Bergungsmaßnahmen während der Mietzeit dürfen nur vom Vermieter oder mit dessen ausdrücklicher Zustimmung veranlasst werden.
Reparaturkosten werden nur gegen Vorlage ordnungsgemäßer Belege erstattet, soweit der Mieter nicht für die Reparatur selbst haftet.
Sonderreinigung:
Der Mieter verpflichtet sich, dass Fahrzeug sorgsam zu behandeln. Dies gilt insbesondere für den Innenraum. Über das normale Maß hinausgehende Verschmutzungen (z.B. Schokolade, Kaugummi, etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag richtet sich dabei nach Art und Umfang der Verschmutzung.
§ 6 Kraftstoffregelung
Der Vermieter überlässt das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand mit genügend Kraftstoff um mindestens zur nächsten Tankstelle zu gelangen.
6.1 Das Fahrzeug wird mit einem bestimmten Tankfüllstand übergeben und ist mit demselben Füllstand zurückzugeben.
6.2 Fehlmengen werden dem Mieter in Rechnung gestellt (€ 2,50 je Liter zzgl. 15 € Servicepauschale).
§ 7 Versicherung und Haftung
In den EURO-Preisen inbegriffen sind Haftpflicht- und Insassenversicherung, wobei zu beachten ist, dass für diese Versicherungen die gesetzlichen Bestimmungen der Türkei gelten. Darüber hinaus beinhaltet der Mietpreis eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung sowie eine KFZ-Diebstahlversicherung, unbegrenzte Kilometer, örtliche Steuern und Gebühren. Die Deckungssumme beträgt 250.000,00 EUR.
Nicht eingeschlossen sind Schäden an Glas, Scheinwerfern, Unterboden und Reifen.
Der Mieter kann eine entsprechende Zusatzversicherung zum Pauschalpreis buchen. Die aktuellen Gebühren für die Zusatzversicherung ist der Website zu entnehmen oder zu erfragen.
Der Mieter haftet unbeschränkt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung von Schäden, insbesondere bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder bei verbotener Nutzung.
§ 8 Mindestalter
Das Mindestalter zur Anmietung beträgt 21 Jahre. Weiterhin muss der zukünftige Fahrer mind. Zwei Jahre im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
§ 9 Dokumente
Führerschein und Personalausweis oder Reisepass müssen bei der Anmietung vorgelegt werden.
§ 10 Zusatzfahrer(inn)
Ein(e) Zusatzfahrer(inn) kann bei der Übernahme angemeldet werden. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren hierfür an.
§ 10 Fahrzeugrücknahme
Das Fahrzeug kann an 7 Tagen die Woche, 365 Tage im Jahr, 24 Stunden pro Tag zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden. Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit das Fahrzeug in Besitz zu nehmen.
§ 11 Mietpreise
Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und sind in EURO angegeben. Der Vermieter ist berechtigt, vor Überlassung des Fahrzeugs an den Mieter eine Mietvorauszahlung zu verlangen. Der Mietpreis ist bei Fahrzeugentgegennahme in voller Höhe und uneingeschränkt fällig.
§ 12 Verhalten im Schadensfall
Bei Unfällen, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schäden ist der Mieter bzw. der berechtigte Fahrer verpflichtet:
- unverzüglich die Polizei zu rufen,
- den Vermieter sofort zu verständigen,
- Namen und Anschriften aller Beteiligten und Zeugen festzuhalten,
- keine Schuldanerkenntnisse abzugeben.
Notwendige Bergungsmaßnahmen oder Reparaturen werden ausschließlich durch den Vermieter veranlasst.
Der Mieter hat unverzüglich einen detaillierten Unfallbericht mit Skizze zu erstellen. Dieser Bericht muss die Namen und Anschriften aller Beteiligten, Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge und Zeugen enthalten.
Verstößt der Mieter gegen die genannten Pflichten schuldhaft und kann der Vermieter dadurch seinen Schaden nicht bei Versicherung oder Dritten durchsetzen, haftet der Mieter für den gesamten, daraus entstandenen Schaden.
§ 13 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
Alle weiter gehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen.
§ 14 Haftung / Verhalten des Mieters bei einem Unfall und / oder einem sonstigen Schaden
Der Mieter haftet unbeschränkt, wenn er den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht oder aber der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entsteht. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung der zulässigen Durchfahrtshöhe und/oder -breite verursacht werden.
Der Mieter haftet auch unbeschränkt für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen hierzu nicht berechtigten Dritten oder durch verbotene Nutzung (z.B. Motorsport, Benutzung des Fahrzeugs zu Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, Weitervermietung)
- oder durch unsachgemäße Behandlung oder durch das Ladegut entstanden sind.
- Wird eine Haftungsbegrenzung gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes vereinbart, wird der Vermieter den Mieter nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung für Schäden am angemieteten Fahrzeug freistellen (bei mehreren Schadensfällen während der Mietzeit ist also die Selbstbeteiligung pro Schadensfall vom Mieter zu zahlen!).
Eine solche Freistellung erfolgt nicht hinsichtlich der Schäden, die aus verbotener Nutzung oder Verletzung der Verpflichtung des Mieters zum Verhalten bei Unfällen herrühren. - Bei Unfällen, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schäden ist der Mieter bzw. der berechtigte Fahrer verpflichtet, unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und den Vermieter zu verständigen, am Unfall Beteiligte und Zeugen namentlich und mit Anschrift zu notieren und keine Schuldanerkenntnisse Dritten gegenüber abzugeben. Notwendige Bergungsmaßnahmen oder Reparaturen werden in jedem Fall vom Vermieter veranlasst. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter unverzüglich einen detaillierten Unfallbericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Unfallbericht hat insbesondere Namen und Anschrift der Beteiligten und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu enthalten. Sollte der Vermieter durch einen Verstoß gegen die zuvor genannte Vorschrift den an seinem Fahrzeug entstandenen Schaden weder bei seinem Kaskoversicherer, noch bei einem dritten Beteiligten durchsetzen können, haftet der Mieter für sein schuldhaftes Unterlassen der zuvor genannten Verpflichtung in voller Höhe des dem Vermieter entstandenen Schadens.
§ 15 Datenschutz
Der Vermieter erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters nur, soweit dies für die Durchführung des Mietvertrags erforderlich ist.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen gesetzlicher Vorgaben oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters.
§ 16 Personaldaten
Der Mieter ist damit einverstanden, dass die SAY Autovermietung und SAY rent a car die Vertragsdaten speichert und diese über den zentralen Warnring dem Bundesverband der Autovermieter Deutschland e.V., Grafenberger Allee 363, 40235 Düsseldorf, an die bei diesem angeschlossenen Autovermietunternehmen im Falle nicht vertragsgemäßen Verhaltens zusammen mit dem jeweiligen Anlass (z.B. Fahrzeug nicht oder verspätet zurückgebracht, falsche Angaben bei Anmietung, falsche bzw. verlustig gemeldete Ausweise vorgelegt, Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen, Vertragsverletzungen etc.) meldet, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen von SAY, eines angeschlossenen Partners des Bundesverbandes der Autovermieter Deutschlands e.V. oder der Allgemeinheit erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass der Mieter ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss dieser Datenübermittlung hat. Der Vermieter und SAY werden ermächtigt, Auskünfte über den Mieter bei dem Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. einzuholen. Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. wird hiermit zu dieser Auskunftserteilung ermächtigt.
Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. speichert die Daten, um den ihm angeschlossenen Autovermietern Informationen zur Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit von Kunden und/oder zur Aufdeckung von Vertragsverletzungen geben zu können. Er stellt diese Daten seinen Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. übermittelt nur objektive Daten, ohne Angaben des meldenden Unternehmens (Autovermieter u.a.). Subjektive Werturteile, persönliche Verhältnisse oder andere als die oben genannten Verhaltensweisen sind in den Auskünften nicht enthalten. Der Mieter kann bei dem Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. Auskunft über die dort jeweils gespeicherten Daten erhalten.
§ 17 Nichtigkeit / Nebenabreden / Schriftform
Die Nichtigkeit einer oder mehrerer der Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Für Änderungen dieses Vertrages ist Schriftform vereinbart. Die Schriftform kann auch nicht durch mündliche Vereinbarungen abbedungen werden.
§ 18 Vermittlung
SAY Autovermietung vermittelt Ihnen Mietwagen in vielen Urlaubsgebieten der Türkei. Ihren Mietvertrag schließen Sie vor Ort mit dem durch SAY Autovermietung vermittelten lokalen Autovermieter zu dessen Konditionen und Mietbedingungen. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz des Vermieters.
§ 19 Mietvertrag
Ihren Mietvertrag schließen Sie direkt vor Ort mit der lokalen Autovermietung zu deren Konditionen und Mietbedingungen ab. Bitte lesen Sie den Mietvertrag samt Mietbedingungen genau durch und bewahren Sie eine Kopie auf. Die lokale Autovermietung ist Vermieter des Mietwagens und daher Ihr Ansprechpartner für Leistungen aus dem Mietvertrag, insbesondere bei Mängeln am Mietwagen.
§ 20 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist der Hauptsitz des Vermieters in der Türkei. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten.
§ 21 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Gerichtsstand der Hauptsitz des Vermieters SAY Rent a Car in der Türkei.
§ 22 Schlussbestimmungen
Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 2025
