AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SAY Autovermietung

§ 1 Reservierung

Von SAY Autovermietung oder SAY rent a car bestätigte Reservierungen sind verbindlich. Abbestellungen müssen 14 Kalendertage vor Mietbeginn erfolgen. Bei einer rechtzeitigen Abbestellung ist 50% der vereinbarten Anzahlung zu entrichten. Wird nicht rechtzeitig abbestellt, ist 100% der vereinbarten Anzahlung zu entrichten.

§ 2 Preisberechnung

Saison, Mietdauer, PKW-Typ, Ort der Übergabe und der Abgabe zum Mietende ergeben den Tagespreis. Die Mindestmietdauer beträgt drei Tage. Die Tagesmietpreise gelten immer für 24-Stunden ab Anmietung. Wenn die Rückgabezeit die Anmietzeit um mehr als drei Stunden überschreitet, ist ein weiterer Miettag zum vereinbarten Tagesmietpreis zu entrichten. Der Vermieter ist berechtigt vor Überlassung des Fahrzeuges an den Mieter eine Mietvorauszahlung zu verlangen. Der Mietpreis ist bei Fahrzeugentgegennahme in voller Höhe und uneingeschränkt fällig.

§ 3 Leistungen

In den EURO-Preisen inbegriffen sind Haftpflicht- und Insassenversicherung, wobei zu beachten ist, dass für diese Versicherungen die gesetzlichen Bestimmungen der Türkei gelten. Darüber hinaus beinhaltet der Mietpreis eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung sowie eine KFZ-Diebstahlversicherung, unbegrenzte Kilometer, örtliche Steuern und Gebühren.

§ 4 Mindestalter

Das Mindestalter zur Anmietung beträgt 21 Jahre. Weiterhin muss der zukünftige Fahrer mind. Zwei Jahre im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.

§ 5 Dokumente

Führerschein und Personalausweis oder Reisepass müssen bei der Anmietung vorgelegt werden.

§ 6 Zusatzfahrer(inn)

Ein(e) Zusatzfahrer(inn) kann bei der Übernahme angemeldet werden. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren hierfür an.

§ 7 Fahrzeugrücknahme

Das Fahrzeug kann an 7 Tagen die Woche, 365 Tage im Jahr, 24 Stunden pro Tag zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden. Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit das Fahrzeug in Besitz zu nehmen.

§ 8 Mietpreise

Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und sind in EURO angegeben. Der Vermieter ist berechtigt, vor Überlassung des Fahrzeugs an den Mieter eine Mietvorauszahlung zu verlangen. Der Mietpreis ist bei Fahrzeugentgegennahme in voller Höhe und uneingeschränkt fällig.

§ 9 Kraftstoff

Der Vermieter überlässt das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand mit genügend Kraftstoff um mindestens zur nächsten Tankstelle zu gelangen. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit derselben Tankfüllung zurückzugeben. Soweit der Mieter das Fahrzeug nicht mit selber Tankfüllung zurückgibt, werden die Kraftstoffkosten gegenüber dem Mieter mit € 2,50 je Liter unter Berücksichtigung des für den Vermieter erforderlichen Zeit- und Arbeitsaufwandes berechnet.

§ 10 Fahrzeugbenutzung

  • Das Fahrzeug ist nur durch den oder die im Mietvertrag genannten Fahrer/-innen zu benutzen.
  • Dem Mieter ist es nicht gestattet, an Motorsport- und ähnlichen Veran­staltungen teilzunehmen. Das Gleiche gilt für Auslandsfahrten, es sei denn, der Vermieter hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt.
  • Öl, Wasserstand und Reifendruck sind während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Verletzt der Mieter diese Pflichten, haftet er für die daraus entstehenden Schäden.
  • Bei LKW-Anmietung sind die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsge­setzes (GüKG), der richtige Gebrauch des Fahrtenschreibers (Diagramm­scheibe) und ggf. der Ladepapiere zu beachten.
  • Wenn während der Mietzeit Reparaturen notwendig werden, die die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs gewährleisten, dürfen solche Reparaturaufträge nur in Auftrag gegeben werden, wenn der Vermieter dem ausdrücklich zugestimmt hat. Reparaturkosten werden nur gegen Vorlage ordnungsgemäßer Belege erstattet, soweit der Mieter nicht für die Reparatur selbst haftet.
  • Sonderreinigung: Der Mieter verpflichtet sich, dass Fahrzeug sorgsam zu behandeln. Dies gilt insbesondere für den Innenraum. Über das normale Maß hinausgehende Verschmutzungen (z.B. Schokolade, Kaugummi, etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag richtet sich dabei nach Art und Umfang der Verschmutzung.

§ 11 Versicherung

Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung, Haftpflichtversicherung, Diebstahlversicherung, sowie eine Personeninsassenversicherung sind im Preis inbegriffen. Die Deckungssumme beträgt 250.000,00 EUR. Glas-, Scheinwerfer-, Unterboden- und Reifenschäden sind im Versicherungsschutz nicht enthalten, können aber hinzugebucht werden.

§ 12 Haftung/Verhalten des Mieters bei einem Unfall und/oder einem sonstigen Schaden

  1. Der Mieter haftet unbeschränkt, wenn er den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht oder aber der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entsteht. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung der zulässigen Durchfahrtshöhe und/oder -breite verursacht werden.

Der Mieter haftet auch unbeschränkt für alle Schäden, die bei der Benut­zung durch einen hierzu nicht berechtigten Dritten oder durch verbotene Nutzung (z.B. Motorsport, Benutzung des Fahrzeugs zu Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, Weitervermietung)

  1. oder durch unsachgemäße Behandlung oder durch das Ladegut entstanden sind.
  2. Wird eine Haftungsbegrenzung gegen Zahlung eines zusätzlichen Ent­geltes vereinbart, wird der Vermieter den Mieter nach den Grundsätzen ei­ner Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung für Schäden am angemie­teten Fahrzeug freistellen (bei mehreren Schadensfällen während der Mietzeit ist also die Selbstbeteiligung pro Schadensfall vom Mieter zu zahlen!).
    Eine solche Freistellung erfolgt nicht hinsichtlich der Schäden, die aus verbotener Nutzung oder Verletzung der Verpflichtung des Mieters zum Verhalten bei Unfällen herrühren.
  3. Bei Unfällen, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schäden ist der Mieter bzw. der berechtigte Fahrer verpflichtet, unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und den Vermieter zu verständigen, am Unfall Beteiligte und Zeugen namentlich und mit Anschrift zu notieren und keine Schuldanerkenntnisse Dritten gegenüber abzugeben. Notwendige Bergungsmaßnahmen oder Reparaturen werden in jedem Fall vom Vermieter veranlasst. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter unverzüglich einen detaillierten Unfallbericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Unfallbericht hat insbesondere Namen und Anschrift der Beteiligten und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu enthalten. Sollte der Vermieter durch einen Verstoß gegen die zuvor genannte Vorschrift den an seinem Fahrzeug entstandenen Schaden weder bei seinem Kaskoversicherer, noch bei einem dritten Beteiligten durchsetzen können, haftet der Mieter für sein schuldhaftes Unterlassen der zuvor genannten Verpflichtung in voller Höhe des dem Vermieter entstandenen Schadens.

§ 13 Haftung des Vermieters

Die Haftung des Vermieters ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht vorrangig Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflicht­versicherung besteht. Alle weiter gehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen.

§ 14 Personaldaten

Der Mieter ist damit einverstanden, dass die SAY Autovermietung und SAY rent a car die Vertragsdaten speichert und diese über den zentralen Warnring dem Bundesverband der Autovermieter Deutschland e.V., Grafenberger Allee 363, 40235 Düsseldorf, an die bei diesem angeschlossenen Autovermietunternehmen im Falle nicht vertragsgemäßen Verhaltens zusammen mit dem jeweiligen Anlass (z.B. Fahrzeug nicht oder verspätet zurückgebracht, falsche Angaben bei Anmietung, falsche bzw. verlustig gemeldete Ausweise vorgelegt, Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen, Vertragsverletzungen etc.) meldet, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen von SAY, eines angeschlossenen Partners des Bundesverbandes der Autovermieter Deutschlands e.V. oder der Allgemeinheit erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass der Mieter ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss dieser Datenübermittlung hat. Der Vermieter und SAY werden ermächtigt, Auskünfte über den Mieter bei dem Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. einzuholen. Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. wird hiermit zu dieser Auskunftserteilung ermächtigt.
Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. speichert die Daten, um den ihm angeschlossenen Autovermietern Informationen zur Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit von Kunden und/oder zur Aufdeckung von Vertragsverletzungen geben zu können. Er stellt diese Daten seinen Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. übermittelt nur objektive Daten, ohne Angaben des meldenden Unternehmens (Autovermieter u.a.). Subjektive Werturteile, persönliche Verhältnisse oder andere als die oben genannten Verhaltensweisen sind in den Auskünften nicht enthalten. Der Mieter kann bei dem Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. Auskunft über die dort jeweils gespeicherten Daten erhalten.

§ 15 Nichtigkeit/Nebenabreden/Schriftform

Die Nichtigkeit einer oder mehrerer der Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mündliche Neben­abreden bestehen nicht. Für Änderungen dieses Vertrages ist Schriftform ver­einbart. Die Schriftform kann auch nicht durch mündliche Vereinbarungen abbedungen werden.

§ 16 Vermittlung

SAY Autovermietung vermittelt Ihnen Mietwagen in vielen Urlaubsgebieten der Türkei. Ihren Mietvertrag schließen Sie vor Ort mit dem durch SAY Autovermietung vermittelten lokalen Autovermieter zu dessen Konditionen und Mietbedingungen. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz des Vermieters.

§ 17 Mietvertrag

Ihren Mietvertrag schließen Sie direkt vor Ort mit der lokalen Autovermietung zu deren Konditionen und Mietbedingungen ab. Bitte lesen Sie den Mietvertrag samt Mietbedingungen genau durch und bewahren Sie eine Kopie auf. Die lokale Autovermietung ist Vermieter des Mietwagens und daher Ihr Ansprechpartner für Leistungen aus dem Mietvertrag, insbesondere bei Mängeln am Mietwagen.

§ 18 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist der Hauptsitz des Vermieters in der Türkei. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten.

§ 19 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Gerichtsstand der Hauptsitz des Vermieters SAY Rent a Car in der Türkei.

Stand: Januar 2024